Entwurf zur Änderung des BundesfernstraßenmautgesetzesAusdehnung der LKW-Maut auf weitere Bundesstraßen bis 2018
die bisherige LKW-Maut gilt auf 12.800 km Bundesautobahn sowie auf rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Seit Oktober 2015 sind auch Fahrzeuge der Gewichtsklasse 7,5 bis 12 Tonnen (und damit zahlreiche Handwerker) in die Maut einbezogen.
Die Bundesregierung plant, "um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten", die LKW-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten. Die jährlichen Mehreinnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro geschätzt.
Eine Veränderung der mautpflichtigen Gewichtsklassen ist durch den vorliegenden Entwurf nicht geplant. In der Begründung wird jedoch dezidiert darauf hingewiesen, dass spätestens bis Ende 2017 "eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf kleinere LKW (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse" erfolgen soll.
Die schon länger geplante Ausdehnung auf alle Bundesstraßen wird die Betroffenheit des Handwerks deutlich erhöhen, da damit auch regional tätige Betriebe kaum noch auf die Nutzung mautpflichtiger Straßennetze verzichten könnten.
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