Ausübung eines Handwerks
Die selbstständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes bedarf der Eintragung bei der Handwerkskammer.
Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis aller im Kammerbezirk Cottbus selbstständig tätigen Handwerker die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben (Gesetz zur Ordnung des Handwerks, Anlage A). Zum anderen führt die Handwerkskammer das Verzeichnis der Gewerbetreibenden, die ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1) oder ein handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2) betreiben.
Mit dem Eintrag in das entsprechende Verzeichnis werden Sie zugleich Mitglied der Handwerkskammer Cottbus.
Die Mitarbeiter der Handwerksrolle beantworten Ihre Fragen rund um die Eintragung, Änderung und Löschung:
- Was ist Handwerk?
- Abgrenzung Industrie-Handwerk
- Abgrenzung zwischen den einzelnen Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben
- Eintragungsvoraussetzungen
- Eintragungsgebühren
- Firmierung
- Rechtsformen
- Umgründung/Übergabe
- unberechtigte Handwerksausübung
Darüber hinaus erhalten Sie:
- Auskünfte aus der Handwerksrolle
- Eintragungsbescheinigungen
- EU-Bescheinigungen
- Sicherheitsprüfungsbescheinigungen
Über die Eintragung stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte aus. Änderungen der Eintragung sowie die Löschung bedürfen der Schriftform.
Tipp: Ihre Eintragung ist nach Terminabstimmung auch in unserer Außenstelle Königs Wusterhausen möglich.