Bauvorlageberechtigung: Bundesweit einheitliche Regeln gefordert
Nicht in allen Bundesländern haben Handwerksmeister eine Bauvorlagenberechtigung. Das soll sich ändern, fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Gegenwind kommt von der Architekten- und der Ingenieurkammer.
Bei der Bauvorlageberechtigung bestehe dringender Handlungsbedarf, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Es ist nicht einzusehen, dass etwa in Schleswig-Holstein ein Zimmermeister, der ein Holzgebäude plant, konzipiert, berechnet und die Statik erstellt, vorlageberechtigt ist und ein paar Kilometer weiter in Mecklenburg-Vorpommern ist er das nicht mehr."
Der ZDH und Handwerkskammern pochen seit längerem auf einheitliche Vorschriften. In einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses im Juni 2019 forderte der ZDH, es sollte insbesondere die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung einheitlich in allen 16 Bundesländern eingeführt werden. Über die "kleine Bauvorlageberechtigung" böten Landesbauordnungen in den meisten alten Bundesländern und in Berlin für Ein- und Zweifamilienhäuser und kleinere gewerbliche Bauten die Option, dass auch bestimmte Handwerksmeister den Bauantrag vorlegen könnten, hieß es auch im April.
Widerstand kommt von der Architekten- und der Ingenieurkammer. Nur Mitglieder der Architektenkammern seien in der Lage, "die Potentiale der begrenzt zur Verfügung stehenden Bebauungsflächen für vermehrten Wohnungsbau mit hohem gestalterischem Anspruch" und "gleichzeitig die in ihrer Arbeitsfähigkeit stark durch die Pandemie betroffenen Bauverwaltungen zu unterstützen", sagte Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer den Funke-Zeitungen.
Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, betonte, höhere Anforderungen in sicherheitsrelevanten Bereichen sowie hohe Anforderungen an energieeffiziente Standards erforderten selbst bei kleineren Vorhaben eine qualifizierte Planung.
Wollseifer kontert, die Statik werde immer noch einmal fachmännisch überprüft: "Wir sprechen hier nicht von Hochhäusern oder Glaspalästen, sondern von Ein- und Zweifamilienhäusern und An- und Umbauten." Quelle: Deutsche Handwerkszeitung
Wie steht es im Land Brandenburg?
Handwerksmeisterinnen und -meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs sollen künftig Bauvorlagen für technisch einfache Bauvorhaben selbst erstellen dürfen. Dazu zählen freistehende Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Grundfläche.
Trotz dieses Erfolges geht dem Handwerk die neue Regelung nicht weit genug „Eigentlich wollten wir eine Regelung, die der Berliner Bauordnung gleicht. Dort besitzen Handwerksmeister eine echte Bauvorlagenberechtigung, wie Architekten und Ingenieure. Darüber hinaus möchten wir, dass die Flächengröße von 50 auf 250 Quadratmeter Grundfläche erweitert wird. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir versuchen, hier noch Verbesserungen durchzusetzen“, heißt es vom Handwerkskammertag.
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