Flughafen soll am 31. Oktober eröffnenBER erhält Betriebserlaubnis
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) hat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die Gestattung der Betriebsaufnahme sowie das Flughafenbetreiberzeugnis für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) überreicht. Beide Dokumente sind notwendig zum Betrieb eines Verkehrsflughafens in Deutschland und damit Voraussetzung für die Eröffnung des BER.
Bereits seit Juli 2020 hat die Flughafengesellschaft den BER im Rahmen des international eingeführten und bewährten ORAT-Programms gemeinsam mit 9.000 freiwilligen Testern erfolgreich getestet. Das Trainingsprogramm wird aber noch bis zum 15. Oktober 2020 mit dem Ziel der letzten Verfeinerung der Abläufe weitergeführt.
Die BER-Inbetriebnahme beginnt mit der Eröffnung des Terminals 1 des BER am 31. Oktober 2020. An diesem Tag werden parallel eine Maschine der easyJet sowie eine Maschine der Lufthansa ankommen und als Erste am Main Pier des neuen Terminals empfangen und abgefertigt werden. Am Morgen des 4. Novembers nimmt die FBB die südliche Start- und Landebahn mit der Landung einer Maschine der Qatar Airways in Betrieb. Ab diesem Tag gelten dann auch die neuen Nachtflugbeschränkungen des BER. Enden wird der Umzug von Tegel zum BER mit dem letzten Flug einer Air France von Berlin-Tegel nach Paris am 8. November 2020.
Stimmen
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Der Flughafen Willy Brandt ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte für Deutschland und wird entscheidend zur Entwicklung des Landes Brandenburg beitragen. Der BER wurde von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg auf Herz und Nieren geprüft. Mit der heutigen Übergabe der Bescheide haben wir nun den letzten wichtigen Meilenstein für die Inbetriebnahme des BER gesetzt.“
Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich über diese beiden für uns wichtigen Zeugnisse der Luftfahrtbehörde. Wir konnten nachweisen, dass die gesamte Flughafenanlage und die eingebaute Ausrüstung den Vorgaben entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren. Nachdem uns das Bauordnungsamt Ende April die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 erteilte, haben wir jetzt die letzten erforderlichen Bescheide, dass wir einen nach allen Vorschriften und Regularien betriebsbereiten Flughafen haben. Nach menschlichem Ermessen steht einer Eröffnung des BER am 31. Oktober 2020 nichts mehr entgegen.“
Deutsches Handwerksblatt
In der kommenden Ausgabe des Deutschen Handwerksblatts lesen Sie ein BER-Special. Auf vier Seiten wird nochmals anschaulich die Baugeschichte aufgedröselt. Zudem haben wir mit Unternehmen gesprochen, die im und am Flughafen mitgebaut haben.
Das Deutsche Handwerksblatt erscheint ab Oktober auch als digitale Ausgabe. Alle Informationen dazu finden Sie unter: www.hwk-cottbus.de/handwerksblatt-digital.
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