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BG Bau honoriert Investitionen in Arbeitsschutz

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft (BG) Bau werden bei der Anschaffung bestimmter unfallverhütender Produkte auch in 2020 unterstützt. Die Bemessungsgrundlage der jährlichen Fördersumme richtet sich nach dem BG-Beitrag eines Unternehmens aus dem Vorjahr. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro. 

Förderfähig sind nur Geräte, die vom Hersteller für den gewerblichen Bereich zugelassen sind. Leasingprodukte sind in der Regel von dieser Förderung nicht ausgeschlossen, sofern der Zeitpunkt der Antragstellung im Jahr des Abschlusses des Leasingsvertrages erfolgt ist. Die maximale Fördersumme pro Leasinggerät entspricht den Vorgaben für Kaufgeräte.

Arbeitsschutzprämien gehören zu den Präventionsleistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung. Seit mehreren Jahren setzt die BG BAU erfolgreich auf den Einsatz ausgewählter Arbeitsschutzprämien. So werden Mitgliedsunternehmen zu besonderen Präventionsanstrengungen durch Investitionen in den Arbeitsschutz motiviert.



Im Prämien-Katalog finden Sie die gesamte Produktpalette. Klicken Sie bitte hier.

 Fragen und Antworten

Auf den Seiten der BG Bau finden Sie viele Antworten zu den Förderbedingungen.  Klicken Sie bitte hier.



 Ansprechpartner

Christina Lukas HWK Cottbus

Christina Kaschke

Personalreferentin

Telefon 0355 7835-260

Telefax 0355 7835-292

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