Presse
Marco2811 - Fotolia

Brandenburg: Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen steigt auf neun Euro

Das Landeskabinett hat das neue Brandenburger Vergabegesetz verabschiedet. Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge durch das Land steigt künftig von 8,50 Euro auf 9,00 Euro. Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) kritisieren den Beschluss der Landesregierung.

Das Gesetz soll am 1. September 2016 in Kraft treten. Darin werden Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufgestellt. Danach werden diese nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens neun Euro zahlen. Das Gesetz ist hinsichtlich des zu zahlenden Mindestlohnes ab einer Wertuntergrenze von 3.000 Euro anzuwenden, und zwar auch dann, wenn Aufgaben an private Dritte übertragen werden. "Das heißt, dass auch dort, wo im Wege der Auftragsvergabe ein Outsourcing erfolgt, das Mindestarbeitsentgelt nicht unterschritten werden kann", so Wirtschaftsminister Albrecht Gerber.

Die UVB lehnt die Erhöhung des Mindestlohnes strikt ab. „Dieser Beschluss belastet die Unternehmen mit unnötiger Bürokratie und die öffentliche Hand mit zusätzlichen Kosten“, sagte UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck. „Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn wird ohnehin Anfang 2017 von heute 8,50 Euro auf mindestens 8,80 Euro steigen. Zudem hat die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag klipp und klar festgelegt, die Lohnuntergrenzen auf Landes- und auf Bundesebene zu synchronisieren. Brandenburg legt mit seinem Sonderweg einen falschen Ehrgeiz an den Tag.“ 

Amsinck begründete die grundsätzlichen Bedenken der UVB mit dem zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen. „Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand gelten nun entweder der brandenburgische Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn, der Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder je nach Branche der Tariflohn. Gerade kleine und mittlere Betriebe dürfte dieser enorme bürokratische Aufwand abschrecken. Wenn sich aber immer weniger Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben, leidet der Wettbewerb, und für den Staat wird es teurer als nötig.“

Hinzu komme, dass die Landesregierung in der Vergangenheit stets die Stärkung der Tarifautonomie angemahnt habe. „Jetzt müssen wir mit Bedauern feststellen, dass es sich dabei um bloße Lippenbekenntnisse gehandelt hat“, urteilte Amsinck. Er forderte die Fraktionen im Landtag auf, das Vorhaben abzulehnen.