Landesregierung will am 15.12. Verordnung beschließenBund und Länder einigen sich auf harten Shutdown ab 16. Dezember
Der harte Shutdown im Kampf gegen das Coronavirus beginnt am 16. Dezember. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Demnach sollen alle Geschäfte vom 16. Dezember bis 10. Januar schließen – außer jene, die den täglichen Bedarf abdecken. Auch Friseurbetriebe sollen wieder geschlossen werden, so die Ankündigung der Bundesregierung. Die brandenburgische Landesregierung will sich am Dienstag, 15. Dezember, mit der Verordnung befassen. Erst was dort drin steht, gilt.
Die Vereinbarungen auszugsweise
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, derApotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Update Brandenburg: Kitas sollen geöffnet bleiben. Eltern, die dies ermöglich können, sollten ihre Kinder aber zu Hause betreuen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office- Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
Wirtschaftshilfen
Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen undselbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht.
Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel undanderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
Alle Vereinbarungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten finden Sie hier im Wortlaut.
Stellungnahme des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Die von Bund und Ländern beschlossenen verschärften Beschränkungen sind einmal mehr ein sehr harter Schlag für viele unserer Betriebe und erschweren deren ohnehin schon sehr schwierige Lage weiter. Umso wichtiger ist es, die von diesen härteren Vorgaben betroffenen Betriebe und Unternehmen nicht allein zu lassen, sondern ihnen mit Hilfen unter die Arme zu greifen, die der jeweiligen Betroffenheit angepasst sind. Insofern begrüßen wir die Ankündigung einer Überbrückungshilfe III.
Wir hätten uns Anderes gewünscht und auf die nun geplanten Einschränkungen gerne verzichtet, aber leider gibt die Infektionsdynamik der Politik den Takt vor. Die erschreckend hohen Infektions- und inzwischen auch Todeszahlen lassen keine wirklich andere Entscheidung mehr zu, um die Infektionsdynamik zurückzuführen. Gesundheitsschutz ist Betriebe-Schutz!"
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer
Die brandenburgische Landesregierung will sich am Dienstag, 15. Dezember, mit der Verordnung befassen. Die Vereinbarungen mit dem Bund müssen noch in Landesrecht umgesetzt werden.