Digitale Stromzähler sollen bis 2032 Standard seinBundesrat billigt Gesetz zu Smart Meter
Bis zum Jahr 2032 sollen digitale Stromzähler, sogenannte Smart Meter, flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Der Bundesrat billigte dazu das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme.
Privatleute sollen künftig maximal 20 Euro und Haushalte mit Wärmepumpen maximal 50 Euro pro Jahr für intelligente Stromzähler zahlen. Damit soll der flächendeckende Einbau der Smart Meter vorangetrieben werden.
Smart Meter sind vernetzte Messgeräte für Wärme oder Strom, die Verbrauchsdaten automatisch an die Anbieter übertragen und auch für die Nutzer sichtbar machen. Damit und in Kombination mit variablen Stromtarifen, bei denen der Preis mit dem Angebot an Strom aus Wind und Sonne schwankt, sollen Verbraucher ihre Stromnutzung stärker am Preis ausrichten können.
Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das heute vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden.
Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleistet. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums höher als etwa beim Online Banking.
Hintergrund
Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau.
Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.
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