Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe bis zum Jahresende. "Für den zweiten Programmzeitraum September bis Dezember 2020 wurden nochmals zahlreiche Verbesserungen und Anpassungen vorgenommen, die kleinen und mittleren Unternehmen und deren Bedürfnissen entgegenkommen“, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Dabei entfalle insbesondere die Deckelung der Förderung für kleine Unternehmen.
Noch steht auch genügend Geld zur Verfügung. Von den insgesamt knapp 25 Milliarden Euro, die die Bundesregierung für die Überbrückungshilfe insgesamt bereitgestellt hat, wurde bisher nur ein Fördervolumen von 1,6 Milliarden Euro beantragt, davon wurden bisher 1,1 Milliarden Euro bewilligt. Dabei entfielen nach Angaben des Ministeriums von den beantragten Fördermitteln 60 Prozent auf die Wirtschafsbereiche, die aktuell besonders von den Corona-Regeln besonders betroffen sind: das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Reisebranche und die Veranstaltungswirtschaft.
Bis zu 50.000 Euro Fixkostenzuschuss pro Monat
Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die Monate September bis Dezember jetzt 50.000 Euro an Förderung pro Monat beziehungsweise 200.000 Euro insgesamt als Fixkostenzuschuss erhalten. Die Schwelle, wonach Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9.000 Euro und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten maximal 15.000 Euro erhalten, entfällt. Zudem werden je nach Höhe des Umsatzeinbruchs mehr Fixkosten erstattet.
Anträge weiter über Dritte zu stellen
Wie bei der Überbrückungshilfe I müssen die Anträge elektronisch über Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Dabei müssen die voraussichtlichen Umsatzeinbrüche sowie die voraussichtliche Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten dargestellt und deren Plausibilität durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
Außerdem sollen bei der Schlussabrechnung künftig Nachzahlungen von staatlicher Seite ebenfalls möglich sein, bisher galt das nur für Rückzahlungen.
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