Agentur für Arbeit informiert über NeuerungenCorona: Familienbonus und Kurzarbeitergeld
Familien sollen mit 300 Euro Kinderbonus unterstützt werden, da sie während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Ein Antrag ist nicht nötig, wie die Familienkasse Berlin-Brandenburg mitteilt. Auch beim Kurzarbeitergeld gibt es eine Veränderung.
Kinderbonus als Unterstützung für Familien
Den Kinderbonus soll es für jedes Kind geben, für das auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Sie werden sobald wie möglich von ihrer Familienkasse über die Auszahlung informiert. Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) verrechnet, teilt das Bundesministerium für Familie in einer aktuellen Meldung mit.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Familienkasse: www.arbeitsagentur.de/news/news-kinderbonus-als-unterstuetzung-fuer-familien
Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienstmöglichkeiten bis 31. Dezember 2020 erweitert
Der Gesetzgeber hat im Sozialschutzpaket II die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 können Personen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufnehmen, bis zur vollen Höhe des bisherigen Nettomonatseinkommens hinzuverdienen, ohne dass dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Dies gilt – und das ist neu – für alle Branchen und Berufe, wie die Agentur für Arbeit Cottbus mitteilt. Das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, dem Kurzarbeitergeld und dem Hinzuverdienst darf das normale Nettoeinkommen allerdings nicht übersteigen.
Die gelockerten Hinzuverdienstregelungen sollen Betroffenen helfen, während des Kurzarbeitergeldbezuges finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.
Zuvor waren mit dem Sozialschutzpaket I die Hinzuverdienstmöglichkeiten lediglich für Nebenbeschäftigungen in systemrelevanten Berufen und Branchen gelockert worden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
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