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Ausnahme für Berufspendler, AzubisCorona: Neue Quarantäneverordnung mit Testpflicht für Einreisende und Reiserückkehrer

Einreisende und Reiserückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen sich ab sofort auf das Coronavirus testen lassen. Dazu gehört auch Brandenburgs Nachbarland Polen.  Grenzpendler sind jedoch von der Pflicht zu Quarantäne und Testung befreit. In diese Gruppe fallen gleichsam Berufspendler oder Schüler und Studenten, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen. 

Die neue Verordnung, die das brandenburgische Kabinett beschlossen hat, ist seit Mittwoch, 13.01.2021, in Kraft und gilt zunächst bis Ende Januar. Die Testpflicht ergänzt dabei die zehntägige Quarantäne, die Einreisende und Reiserückkehrer weiterhin nach ihrer Ankunft in Deutschland einzuhalten haben.

Die neue Quarantäneverordnung legt fest, dass sich Einreisende höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen müssen. Das Testergebnis muss dabei in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und ist bis zum Ende der zehntägigen Quarantänepflicht aufzubewahren. Frühestens nach fünf Tagen können sich Betroffene mit einem negativen Corona-Testergebnis von der Quarantänepflicht befreien lassen.

Keine Änderungen gab es bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Diese gelten weiter zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Arztbesuche sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Ebenso bleibt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bestehen.



 Sobald die Quarantäneverordnung im Wortlaut vorliegt, wird sie an dieser Stelle verlinkt.





Hier die Pressemitteilung der Staatskanzlei zum Nachlesen.



 HWK-Corona-Beraterteam