Dachdecker: SOKA zahlt Ausfallgeld jetzt auch im Sommer
Der Klimawandel bringt vermehrt hohe Temperaturen und heftigen Starkregen mit sich. Die Sozialpartner ZVDH und IG Bau reagieren auf diese Entwicklung und weiten die bestehende Regelung zum Ausfallgeld auf die Sommermonate aus.
Kann in den Monaten April, Oktober und November aus witterungsbedingten Gründen nicht gearbeitet werden, springt im Dachdeckerhandwerk das tarifliche Ausfallgeld ein. Dieses ersetzt den Arbeitnehmern 75 Prozent ihres entgangenen Stundenlohns. Ausbezahlt wird das Ausfallgeld vom Arbeitgeber. Dieser kann es sich anschließend von der SOKA-DACH zuzüglich einer Pauschale für Sozialleistungen zurückerstatten lassen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass es über die Winterperiode zu Kündigungen kommt, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt.
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die IG Bau haben sich jetzt darauf verständigt, die Ausfallgeldregelung auf die Sommermonate auszuweiten. Durch den Klimawandel komme es verstärkt zu besonders heißen Sommern und heftigen Starkregenereignissen, begründen die Sozialpartner ihre Entscheidung.
"Kein verantwortungsvoller Chef mutet seinen Leuten zu, bei extremen Temperaturen auf brüllend heißen Dachflächen in der Mittagshitze zu arbeiten", so ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, der selbst Inhaber eines Dachdeckerbetriebs am Niederrhein ist. Die IG Bau freut sich, dass durch die Neuregelung die entstehenden Lohnausfälle abgefedert werden können. Die Beschäftigten dürften nicht die Leidtragenden des Klimawandels sein, so Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt.
"Sommer-Ausfallgeld" kann ab 1. Juni beantragt werden
Arbeitgeber können das neue "Sommer-Ausfallgeld" ab dem 1. Juni bei der SOKA-DACH beantragen. Betriebe im Dachdeckerhandwerk haben damit erstmals die Möglichkeit, über das gesamte Jahr hinweg auf witterungsbedingte Arbeitsausfälle zu reagieren. Von April bis einschließlich November springt das Ausfallgeld ein, von Dezember bis März das Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) (früher: Schlechtwettergeld) der Agentur für Arbeit. Um die Wirkung des erweiterten Systems zu testen, haben die Verantwortlichen vereinbart, die Neuregelung zunächst auf das laufende Kalenderjahr zu begrenzen.
Höhe nicht mehr abhängig vom Stundenlohn des Vorjahres
Um das Ausfallgeld zu bekommen, müssen Betriebe bei der SOKA-DACH plausibel nachweisen können, dass "zwingende Witterungsgründe" vorlagen. Feste Temperatur- oder Niederschlagsgrenzen schreibt der "TV Beschäftigungssicherung" nicht vor. Ein Anspruch besteht, sobald an einem Tag für mindestens eine Stunde die Arbeit eingestellt wird. Arbeitnehmer erhalten für jede Ausfallstunde 75 Prozent ihres Stundenlohns, höchstens jedoch für 53 Stunden im Kalenderjahr.
Neu ist, dass bei der Berechnung des Anspruchs künftig der Stundenlohn zugrunde gelegt wird, der in der Zeit des Ausfalls tatsächlich gezahlt wurde. Bislang bildete der durchschnittliche Stundenlohn der Monate Mai bis September des Vorjahres die Bemessungsgrundlage. In den Monaten Oktober und November erhöhte sich der Stundenlohn zudem um den Prozentsatz, um den sich der Ecklohn im laufenden Kalenderjahr erhöht hatte.
So können Arbeitgeber das Ausfallgeld beantragen
Arbeitgeber können die Erstattungsleistung bei der SOKA-DACH beantragen, indem sie für jeden Mitarbeiter die ausgefallenen Arbeitsstunden und den zugrundeliegenden Stundenlohn mit der monatlichen Bruttolohnsummenmeldung melden. Die Sozialkasse erstattet dann das ausgezahlte Ausfallgeld zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 23 Prozent für die zu tragenden Sozialleistungen.
Finanziert wird das Ausfallgeld durch eine Umlage, die alle Dachdeckerbetriebe an die SOKA-DACH entrichten. Die Beitragshöhe bleibt von dem neuen "Sommer-Ausfallgeld" unberührt, so die Sozialpartner ZVDH und IG Bau.
Bleiben Sie auf dem Laufenden