GEZ Rundfunkgebühren
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Entlastung beim Rundfunkbeitrag

Die Handwerkskammer Cottbus kämpft weiter für eine Entlastung ihrer Mitgliedsbetriebe beim Rundfunkbeitrag. Der wichtigste Schritt in diese Richtung wäre eine Reduzierung der finanziellen Belastung, die sich durch die zusätzliche Beitragspflicht für betriebliche Fahrzeuge ergibt.

Heute zahle zum Beispiel ein Betrieb des Baugewerbes oder eines serviceorientierten Gewerks mit mehr als 20 Beschäftigten bereits für seine Betriebsstätte 431 Euro im Jahr, ein Betrieb mit über 50 Beschäftigten sogar 1.078 Euro, heißt es in einem Brief von HWK-Präsident Peter Dreißig an Rudolf Zeeb, dem Chef der Staatskanzlei des Landes Brandenburg. „Da aber weiterhin Beiträge für die Fahrzeuge gezahlt werden müssen (abzüglich eines beitragsfreien Fahrzeuges je Betriebsstätte) ergibt sich im Vergleich zu der Zeit vor 2013 eine erhebliche Zusatzbelastung. Vielfach handelt es sich um eine Verdopplung der jährlichen Betriebsausgaben für die Rundfunkfinanzierung“,resümiert der Bäckermeister.

Die seitens der Länder bereits diskutierte Umstellung der Erfassung der Beschäftigtenzahl – statt nach Köpfen nunmehr nach Vollzeitäquivalenten – wird hingegen ausdrücklich begrüßt. Auf diese Weise könnten Branchen mit hohem Teilzeitanteil spürbar entlastet werden. Auch Rudolf Zeeb hält dies für einen guten Lösungsansatz und signalisiert Unterstützung für dieses Anliegen. Zu den geforderten Anpassungen bei der Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge hält er sich dagegen bedeckt.

Bei allem sei zu beachten, dass das erste Ziel – die Stabilität des Rundfunkbeitrages
– bleibt. Die Evaluierung des Rundfunkbeitrages steht voraussichtlich auf der Tagesordnung der Konferenz der Ministerpräsidenten, die am 18. Juni stattfindet. Ob dort bereits eine endgültige Entscheidung zu möglichen Anpassungen getroffen wird, bleibt abzuwarten.