Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle
Durch die Sonderabfallgesellschaft Berlin Brandenburg wurde ein neues Merkblatt zur Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle veröffentlicht.
Darin wird darauf hingewiesen, dass Dachpappenabfälle neben der Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) auch mit Asbestfasern belastet sein können. Dabei kann die Belastung mit Asbestfasern in der Split-Bestreuung vorhanden sein oder auch in das Trägermaterial eingearbeitet worden sein.
Da die Entsorgung von Dachpappenabfällen meist über eine Verbrennungsanlage erfolgt, verbietet es sich aus Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzgründen diese über die Verbrennungsanlage zu entsorgen, weil Asbestfasern im thermischen Prozess nicht zerstört werden.
Um eine Gefahr für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz auszuschließen wird durch die Entsorgungsanlagenbetreiber der Nachweis der Faserfreiheit verlangt. Demzufolge ist durch den Abfallerzeuger eine repräsentative Beprobung auf karzinogene Fasern zu veranlassen und dem Entsorgungsanlagenbetreiber / Einsammler vor Anlieferung zu übergeben. Dabei ist eine Prüfmethode mit einer Nachweisgrenze von deutlich unter 0,1 Ma% zu wählen.
Seitens der SBB stehen Frau Friedrichs (Tel. 0331/2793-45) oder Herrn Preuß (0331/2793-33) für Rückfragen zur Verfügung.
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