EU-Abgeordnete greifen Abfall-Sorgen der Handwerker auf
Die Politik nimmt die Sorgen der Handwerker im Zusammenhang mit der geplanten Müllgesetzgebung aus Brüssel auf: 13 EU-Abgeordnete der Union haben jetzt den Antrag gestellt, dass die bisherige deutsche Regelung zum Transport von gefährlichen Abfällen ausdrücklich im Brüsseler Gesetzestext aufgenommen wird. Auch die Handwerkskammer Cottbus kämpft vehement für diese Klausel.
In Deutschland dürfen Handwerker bis zu zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr transportieren, ohne dafür vorher eigens eine Genehmigung bei den Behörden einzuholen. "Wir sind für die Beibehaltung der jetzigen Regelung in Deutschland. Diese hat sich bewährt", sagt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. Demnach muss der Handwerksbetrieb den Transport nicht anzeigen, wenn die Menge nichtgefährlicher Abfälle unter 20 Tonnen und bei gefährlichen Abfällen unter zwei Tonnen im Jahr liegt. "Man muss bedenken, dass der Transport von Abfällen nicht zum Kerngeschäft der Handwerksbetriebe gehört. Ihnen darf also auch kein Nachteil entstehen."
Fallen die Schwellenwerte weg, bedeutet dies einen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für die Unternehmen. Betroffen wären nahezu alle Gewerke. Es heißt zwar immer Bürokratieabbau, doch genau das Gegenteil ist der Fall. Das belastet die Handwerksbetriebe sehr stark.
Die Handwerksunternehmen müssen sich bei der zuständigen Stelle für den Abfalltransport einmalig anmelden. Das ist zurzeit die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH. Die Anmeldung kostet derzeit zwischen 50 bzw. 100 Euro. Richtig schwierig wird es, wenn der Maler z.B. eine 20 Jahre alte Farbe entsorgen will. Er weiß gar nicht, ob es sich dabei um einen gefährlichen oder um einen nichtgefährlichen Abfall handelt. Der Nachweis ist sehr aufwendig und kann insbesondere kleine Unternehmen überfordern. Da braucht es mittelstandsfreundliche Regelungen.
Mit einem Schreiben an die EU-Abgeordneten Südbrandenburgs hat die Handwerkskammer Cottbus ihre Position deutlich gemacht. Die EU-Kommission wiederum argumentiert, dass der Zusatz nicht nötig sei. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung müsse sich nichts an der geübten Praxis in Deutschland ändern. Im September soll eine Entscheidung fallen.