Förderung für Abbiegeassistenzsysteme für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen
Die Antragstellung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) für Nutzfahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz, ist ab dem 4. Mai 2020 möglich.
Dabei müssen die Fahrzeuge für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1.500 Euro. Die entsprechende Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde am 25. März 2020 veröffentlicht.
Anträge können direkt auf der Seite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden. Dabei sind jedoch maximal zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig.
Zum Antrag bitte hier klicken.
Hinweis: Fahrzeuge, die nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen zuwendungsberechtigt sind (> 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht), sind von dieser Förderrichtlinie ausgeschlossen.
Ansprechpartner
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Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284
Musterantrag
Förderrichtlinie