Förderung für energieeffiziente Maßnahmen
Handwerksbetriebe können ab 1. Januar 2019 eine Förderung für Maßnahmen beantrage, die die Energieeffizienz im Unternehmen steigern. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für gewerbliche Anwendung.
Die Förderung erfolgt duruch zinsgünstige Kredite der KfW aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Eine Energieberatung im Vorfeld ist ratsam. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten im Rahmen der "Energieberatung Mittelstand" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen. Nähere Informationen erhalten Sie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. www.bafa.de
Technischer Berater
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