Fotografen sollen weiterhin Passbilder machen dürfen
Die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung, Passbilder zukünftig nur noch durch Behörden erstellen zu lassen, hatten Ende 2019 in den Betrieben des Fotografen-Handwerks für große Unruhe gesorgt. Durch die Anstrengung vieler Handwerksorganisationen wie der Handwerkskammer Cottbus konnte erreicht werden, dass dieses Vorhaben nicht weiterverfolgt wird.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass auch private Dienstleister Passbilder herstellen dürfen, wenn sie zertifiziert sind und die Bilder auf einem sicheren Übertragungsweg an die Behörden übermitteln.
Konkret heißt es im Entwurf: "Die Kritik der Fotografen wurde berücksichtigt. Sie werden weiterhin die Möglichkeit erhalten, Passbilder aufnehmen zu können. Das bisher übliche Ausdrucken der Passbilder und darauffolgende Einscannen in der Behörde wird künftig ersetzt durch eine unmittelbare und digitale Übermittlung des Passbilds an die Behörde. Mit der gesicherten elektronischen Übermittlung, wozu auch ein vorheriger Registrierungsprozess für den Fotografen gehören kann, ist es möglich, den Ursprung eines etwaigen manipulierten Lichtbilds auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachzuverfolgen, wenn die Manipulation aufgedeckt wird."
Im Rahmen seiner Sitzung am 3. Juni 2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf gebilligt und damit das parlamentarische Verfahren eröffnet.