Heizkostenzuschuss für Azubis und Fortbildungsteilnehmer
Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, und Fortbildungsteilnehmer mit bewilligtem Unterhaltszuschuss bekommen einen Heizkostenzuschuss von 230,- Euro gezahlt. Er wird im Sommer automatisch - also ohne Antragstellung - aufs Konto überwiesen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen, so die Mitteilung der Bundesregierung.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums ihrer Förderung in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 liegt. Zudem darf ihnen kein Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt worden sein, noch dürfen sie als Haushaltsmitglied einer anderen wohngeldbeziehenden Person beim Wohngeld oder beim Heizkostenzuschuss für den Wohngeldhaushalt berücksichtigt worden sein.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Regelungen, da damit die mit dem starken Anstieg der Energiekosten verbundenen finanziellen Lasten für geförderte Fortbildungsteil-nehmende und Auszubildende abgefedert werden können. Zudem ist die Umsetzung des Gesetzes sehr unbürokratisch konzipiert.
Hintergrund
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung Mitte März steuerliche Entlastungen beschlossen. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 hat das Bundeskabinett am 9. März beschlossen. Dann müssen Stromkunden keine EEG-Umlage mehr zahlen.