Elektroauto
pixabay

Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge

Der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos wurde verdoppelt. So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Seit 8. Juli 2020 wird im bestehenden System des sogenannten Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Die „Innovationsprämie“ geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück. Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die „Innovationsprämie“ beihilferechtlich geprüft.

 Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de