Corona Symbolfoto Arbeit und Maske
shutterstock

Information zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen

Mit der Entscheidung der Bund-Länder-Konferenz vom 16.02.2022 über die Fortführung der Überbrückungshilfe IV (ÜH IV) und der Neustarthilfe 2022 bis 30.06.2022 wurde eine wichtige Handwerksforderung erfüllt. Denn wenngleich nunmehr notwendige Öffnungsperspektiven vorliegen, werden einige Handwerkszweige auch über das erste Quartal 2022 hinaus auf Unterstützung angewiesen sein.

Die für das 1. Quartal 2022 aufgelegte Überbrückungshilfe IV wird demnach für das 2. Quartal 2022 unverändert verlängert. Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 gestellt haben, können ab Anfang April mittels Änderungsantrags eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen, sofern ihre coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern. Zu beachten ist, dass Unternehmen bei Stellung eines Änderungsantrags keine Abschlagszahlungen erhalten. Abschlagszahlungen erhalten nur die Unternehmen, die für das 1. Quartal keinen Antrag auf ÜH IV gestellt haben und damit für das 2. Quartal einen Erstantrag stellen werden.



Alle weiteren Informationen finden Sie im Dokument.