Lastenfahrrad
Archiv / HWK Cottbus

Lastenfahrräder werden gefördert

Das Land Brandenburg fördert mit einer "Lastenradprämie" die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor. Die Förderung richtet sich unter anderem an Gewerbetreibenden in Brandenburg.

Der Förderbeitrag wird anhand der zuwendungsfähigen Investitionskosten ermittelt. Er beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben jedoch maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad und maximal 4.000 Euro bei E-Lastenfahrrädern. Wird das Fahrrad für die Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt, erhöht sich der Fördersatz sogar auf 80 Prozent.

Ziel ist dabei eine Erhöhung des Radverkehrsanteils um Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren und so einen spürbaren Beitrag zur Umweltverbesserung und für eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs in Brandenburg zu ermöglichen.



Verfahren

1. Antragsverfahren
Zuerst (vor dem Kauf!) beantragen Sie die gewünschte Förderung mit dem bereitgestellten Antragsformular. Denken Sie bitte daran, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen und den Antrag zu unterschreiben. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit der Information, ob Ihr Antrag in das Förderprogramm aufgenommen werden kann. Warten Sie in jedem Fall mit dem Kauf oder der Bestellung Ihres Lastenfahrrads bis Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben.

2. Bewilligungszusage
Wird Ihr Projekt vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bestätigt und stehen Fördermittel im Haushalt zur Verfügung, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Je nach Antragslage kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.



3. Kauf des Lastenfahrrads oder E-Lastenfahrrads
Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie nun Ihr Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrrad kaufen. Sollte sich abzeichnen, dass der Kauf länger dauert und der im Zuwendungsbescheid angegebene Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann, informieren Sie unverzüglich die Bewilligungsbehörde.



4. Mittelanforderung und Auszahlung der Zuwendung
Die Anforderung der Mittel soll umgehend nach dem Kauf erfolgen. Füllen Sie dafür das Formular Mittelanforderung / Verwendungsnachweis vollständig aus und unterscheiben Sie es. Legen Sie Kopien des Rechnungsbeleges und den Zahlungsnachweis bei. Die Mittelanforderung erfüllt gleichzeitig den Nachweis der Verwendung über die ausgereichte Zuwendung. Ein separater Verwendungsnachweis ist somit nicht erforderlich.

Anträge können beim Landesamt für Bauen und Verkehr in Hoppegarten gestellt werden.  Alle Informationen dazu gibt es hier.



 Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de