Frist zu Umstellung endet am 31. März 2021Manipulationssichere Kassen nicht vom Tisch
Stand jetzt endet zum 31. März 2021 die Frist zur vorgeschriebenen technischen Umstellung von elektronischen Kassensystemen. Bislang ist offen, ob eine weitere Verlängerung der Frist vorgenommen wird. Deshalb sollten Unternehmen das Thema im Auge behalten.
Eigentlich hätten die meisten bargeldintensiven Betriebe ihre Kassen bereits zum 1. Januar 2020 mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten sollen. Doch zum Stichtag waren noch nicht ausreichend zertifizierte TSE auf dem Markt. Der Gesetzgeber räumte deshalb eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 ein, die wegen der Corona-Pandemie bis Ende März 2021 verlängert wurde.
Ein Grund für den Aufschub war, dass Betriebe bis zum 30. September 2020 zwar zwischen Hardware-Lösungen wählen konnten, eine zertifizierte Cloud-TSE jedoch noch nicht zur Verfügung stand. Mittlerweile gibt es aber eine Lösung: Als erster Cloud-Anbieter haben die Deutsche Fiskal und die Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Zertifizierung für ihre gemeinsam entwickelte Lösung zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erhalten. Betriebe sollten nachweislich eine Beauftragung der Einrichtung einer Cloud-TSE erteilen, rät der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange hatte immer wieder betont, dass aufgeschoben nicht aufgehoben sei. „Die Umstellung ist und bleibt erforderlich. Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass dem Fiskus jährlich rund 10 Milliarden Euro an Einnahmen durch Manipulationen oder Geschäften an der Kasse vorbei entgehen. Das Ziel, manipulationssichere Kassensysteme zu schaffen, bleibt selbstverständlich richtig.“
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