Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie
Geplant ist, bis 2019 2.000 neue Mietwohnungen zu schaffen. Dazu reicht das Land Brandenburg sowohl Darlehen als auch Zuschüsse aus.
Die Grundlage dafür ist die „Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus“
(MietwohnungsbauförderungsR).
Für den sozialen Wohnungsbau stehen in den kommenden vier Jahren insgesamt
100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Das Handwerk wird mit Aufträgen an dieser Förderung partizipieren. Unser Appell an Sie: bewerben Sie diese Richtlinie bei Ihren Kunden!
30 Millionen Euro werden als Zuschüsse ausgereicht. Die restlichen Mittel in Höhe von rund 70 Millionen Euro werden als Darlehen bewilligt.
Ziel ist die Förderung
- von Maßnahmen der Modernisierung und Instandhaltung zur generationsgerechten Anpassung, Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung Gebäuden und Wohnungen
- des Neubaus von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten
- die Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zugangs zu den Wohnungen
zum Beispiel:
- die Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoFG, wobei neuer Wohnraum entsteht oder Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden (2.1 b Richtlinie) und
- den Mietwohnungsneubau nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 WoFG (2.1 c Richtlinie)
beträgt maximal 1 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche in Form von Baudarlehen.
Sofern für Maßnahmen im Berliner Umland (Anlage 3 der Richtlinie) für mindestens 25 Prozent der geförderten Wohnungen Besetzungsrechte für die Unterbringung von geflüchteten Menschen eingeräumt werden, wird für Maßnahmen nach Nummer 2.1 Buchstabe b und c zunächst ein Zuschuss in Höhe von 350 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Darüber hinaus wird ein Baudarlehen in Höhe von bis zu 1 450 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
Zu den Inhalten und Bedingungen wie zum Beispiel
• Gegenstand und Höhe der Förderung
• Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen
• Zuwendungsvoraussetzungen
informieren Sie sich bitte in der angeführten Richtlinie und lassen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner der Investitionsbank des Landes Brandenburg Abteilung Wohnungsbau beraten.
Ansprechpartner des Programms:
Silvia Brenner
Telefon 0331 660-1397
Fax 0331 660-1333
Nicole Haliti
Telefon 0331 660-1336
Fax 0331 660-1333
Antje Lienig
Telefon 0331 660-1258
Fax 0331 660-61258
Jörg Erxleben
Telefon 0331 660-1354
Fax 0331 660-1122
weitere Informationen unter: http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.436479.de