Mindestlohn steigt ab 2021 auf 9,50 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro und nachfolgend in drei weiteren Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. In der Mindestlohnanpassungsverordnung hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Entscheidung umgesetzt.
Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab dem 1. Januar 2022 auf 10,45 Euro je Zeitstunde.
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