Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterNeue Corona-Verordnung: Nur noch wenige Einschränkungen
Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt. Das Kabinett hat heute dazu die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ beschlossen. Sie tritt am Montag, 15. Juni, in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab.
Die Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin generell eingehalten werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt weiterhin. Die Kontaktbeschränkungen fallen weg. Öffentliche und private Veranstaltungen können wieder mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden. Für Demonstrationen gilt keine Obergrenze mehr. Gaststätten dürfen wieder ohne zeitliche Begrenzung geöffnet haben. Die Besuchs- und Zutrittsbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert: So sind nun Besuche mit bis zu zwei Personen möglich, ab dem 15. Juli entfallen die zahlenmäßigen Begrenzungen des Besuchsrechts ganz.
Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020. Das Kabinett hat außerdem Anpassungen in der Quarantäneverordnung sowie in der Großveranstaltungsverbotsverordnung zugestimmt und eine SARS-CoV-2-Teststrategie für Brandenburg auf den Weg gebracht.
Die bisherige Eindämmungsverordnung enthielt grundsätzliche Verbote und Einschränkungen, zu denen Ausnahmen formuliert wurden. Nach der neuen Umgangsverordnung sind dem gegenüber fast alle sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten wieder erlaubt. Lediglich Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen sind aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr weiterhin zu schließen. Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote. Auch Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen bleiben aufgrund des höheren Infektionsrisikos weiterhin geschlossen.
Veranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig Anwesenden sind durch die Großveranstaltungsverbotsverordnung bis einschließlich 31. August 2020 weiterhin untersagt.
Bezogen auf ganz Brandenburg zeigen die Zahlen der letzten 7 Tage, dass das Land mit insgesamt 0,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner deutlich unter der Marke von 50 Fällen pro 100.000 liegt. Aktuelle Fälle wie Göttingen zeigen aber, dass es jederzeit zu lokalen Infektionsausbrüchen mit zahlreichen Infizierten und vielen Kontaktpersonen kommen kann.
Pressemitteilung
Alle beschlossenen Maßnahmen, Änderungen usw. finden Sie in der Pressemitteilung der Landesregierung. Hier gibt es das Dokument im Wortlaut.
Corona-Beratung der Handwerkskammer
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