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Relevante Infos für die Handwerksunternehmen mit ExportaktivitätenNeues aus dem Europäischen Wirtschaftsraum

Exportpotentiale für Handwerksunternehmen sind hoch - elementar sind die Beachtung von Länderspezifischen Regelungen. Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz für Ihr Zukunftsgeschäft.



Belgien: Kilometerabhängige Maut ab 1. April 2016

Belgien führt ab dem 1. April 2016 eine kilometerabhängige Maut für alle Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht ein. Die Maut wird durch eine On Board Unit (OBU) erfasst und abgerechnet. Eine Registrierung ist jetzt bereits möglich. Weitere Informationen in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Internetseite des Betreibers Viapass.

Großbritannien: Neues Strafmaß bei Verstößen gegen Gesundheits- undSicherheitsvorschriften 

In Großbritannien trat am 1. Februar 2016 eine Richtlinie in Kraft, die einen neuen Strafrahmen für Unternehmen bei Verstößen gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vorsieht. Diese Richtlinie gibt dem Richter einen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Strafe verhängt werden sollte. Die Health & Safety Bestimmungen werden in Großbritannien strikt kontrolliert

Rumänien: Senkung der Umsatzsteuer seit 1. Januar 2016

Zum Jahreswechsel wurde der Normalsatz der Umsatzsteuer in Rumänien von 24 Prozent auf 20 Prozent abgesenkt. Für das Jahr 2017 wurde eine weitere Reduktion auf 19 Prozent beschlossen. Damit wird der Steuersatz wieder auf jenes Niveau gesenkt, das er vor der Finanzkrise 2010 hatte und ist somit Teil einer umfassenderen Steuerreformierung. Das neue Steuergesetz wurde ein Jahr vor den für 2016 geplanten Parlamentswahlen verabschiedet. Es soll zur Stärkung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen.

Schweiz: Neuerung bei Einfuhranmeldung von Waren

Seit 1. Januar 2016 ist die Abgabe der Einfuhranmeldung für die Schweiz nur noch mit Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) möglich. Deutsche Unternehmen, die Waren in die Schweiz liefern, benötigen zur Rechnungstellung ohnehin die UID-Nr. des schweizerischen Kunden. Anders ist der Sachverhalt für deutsche Handwerker, bei denen Bauleistungen mit einer Warenlieferung gekoppelt sind und der Rechnungsempfänger eine Privatperson ist; diese verfügen über keine UID-Nr., so dass eine sogenannte Pseudo-UID zu verwenden ist. Als Pseudo-UID sind folgende Nummern zu verwenden:

  •  CHE222259895 (e-dec standard, NCTS)
  •  CHE222251936 (e-dec Web)

Luxemburg: Gültigkeit der eTVA-Zertifikate überprüfen

Bauhandwerker, die in Luxemburg tätig werden, sind regelmäßig zur dortigen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Abhängig vom erwirtschafteten Jahresumsatz im Groß herzogtum ist dafür ein elektronisches Verfahren, das eTVA-Verfahren, zu verwenden. Diese Regelung gilt seit Ende 2012. Die entsprechenden LuxTrust Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren - somit verlieren die ersten Zertifikate ihre Gültigkeit. LuxTrust informiert vor Ablauf der Periode per E-Mail über die Möglichkeit der Verlängerung. Die Verlängerung ist kostenpflichtig, über die Rekey-Funktion kann jedoch die Seriennummer des Zertifikats identisch bleiben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von LuxTrust.

Für spezifische Länderberatungen steht Ihnen Ihr Außenwirtschaftsberater gern zur Verfügung. Verabreden Sie rechtzeitig einen Beratungstermin!

Olaf Lindner  |  lindnerO@hwk-cottbus.de   |  0355 7835-106