Fehlerhafte Kfz-Steuerbescheide: Handwerker sollten widersprechen
Der Zoll verschickt derzeit zahlreiche Kfz-Steuerbescheide, in denen leichte Nutzfahrzeuge als PKW eingestuft werden. Dies ist seit 2012 möglich, jedoch nur, wenn das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient. Für gewerbliche Fahrzeuge, mit denen Waren und Material transportiert werden, gilt weiterhin dergünstigere Lkw-Steuersatz.