Praxishilfe zum Thema "Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen"
In unseren News hatten wir bereits darüber berichtet, dass durch das Jahressteuergesetz 2022 die Lieferung und die Installation von kleineren Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einem Umsatzsteuersatz von null Prozent unterliegt (vgl. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Diesem Nullsteuersatz unterliegen neben den Solarmodulen auch die für den Betrieb einer PV-Anlage wesentlichen Komponenten und Stromspeicher.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Nullsteuersatzes sind einige praktische Fragestellungen aufgekommen, die in der Praxishilfe des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) erläutert werden.
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