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Was sich 2021 ändern sollReform des Insolvenzrechts beschlossen

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht. Davon sollen auch Betriebe profitieren, die in der Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind.

Das Handwerk begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts. "Das Gesetz wird zur richtigen Zeit auf den Weg gebracht", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Betriebe brauchen angesichts der anhaltenden pandemiebedingten wirtschaftlichen Unsicherheiten wirksame Sanierungsinstrumente bevor die Insolvenz eintritt und die Abwicklung droht", betonte er. Die Regierung lege mit ihrem Entwurf ein ausgewogenes und praxisnahes Sanierungsverfahren vor, dass nur weniger Korrekturen bedarf.

 

Mehrheit der Gläubiger muss vom Sanierungskonzept überzeugt sein

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass angeschlagene - aber noch nicht zahlungsunfähige - Unternehmen ab Jahresanfang 2021 auch ohne Insolvenzverfahren saniert werden können. "Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Gerade auch Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten seien, aber über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügten, könnten von den Neuerungen profitieren.



Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bis Ende des Jahres

Das neue Insolvenzrecht soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dann gilt auch die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht mehr. Die Bundesregierung hatte diese im Frühjahr beschlossen, damit im Kern gesunde Unternehmen nicht vorschnell in die Insolvenz rutschen. Seit Oktober müssen allerdings Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, wieder eine Insolvenz anmelden. Nur für Unternehmen, die überschuldet aber noch zahlungsfähig sind, wurde die Aussetzung bis Ende des Jahres verlängert. Mit Jahresbeginn 2021 müssen auch sie bei Überschuldungsproblemen wieder die Insolvenz anzeigen. Oder aber sie finden in einem Sanierungsverfahren mit den Gläubigern einer Lösung der Finanzprobleme. Quelle: Deutsche Handwerkszeitung