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Schulungspflicht bis 2023: PU-Bauschaum sicher handhaben

Polyurethan ist ein Alleskönner am Bau. Bevor der Stoff ausgehärtet ist, birgt er allerdings Gefahren für die Gesundheit. Deswegen herrscht ab sofort Schulungspflicht. Was die Schulungen beinhalten und welche Voraussetzungen gelten, schreibt die Deutsche Handwerkszeitung.

Klebstoffe, Schäume, Lacke, Beschichtungs- und Dichtstoffe – in vielen Handwerksberufen ist eine Arbeit ohne sie kaum denkbar. Doch häufig enthalten solche Stoffe Isocyanate oder Diisocyanate. Diese Chemikalien sind Grundbausteine für Polyurethan (PU). 

In der noch nicht ausgehärteten Form gelten sie als giftig und krebsverdächtig. Vor allem aber führen sie zu Atemwegs- und Hauterkrankungen, wenn sie falsch angewendet werden. Pro Jahr erkranken laut BG Bau in der Europäischen Union 5.000 Menschen daran.



Schulung für PU-Bauschaum wird Pflicht

Die Europäische Kommission hat deswegen in der Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass Diisocyanate künftig nur noch nach entsprechender Schulung verwendet werden dürfen. REACH steht für "Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals", zu Deutsch: Die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Bis zum 24. August 2023 muss jeder, der gewerblich Diisocyanate nutzt, eine Schulung absolvieren. Der Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie bietet diese Schulungen online in drei verschiedenen Abstufungen an, je nach Gefährdungsstufe:



  • Das Grundlagentraining
    Level 1 genügt beispielsweise für Anwender, die nur Montageschäume aus Aerosoldosen verwenden. Sie lernen, was Diisocyanate sind, welche Gefahren von ihnen ausgehen und wie sie sich und andere davor schützen können. Ein kleines Quiz am Ende dient als Prüfung, anschließend gibt es das Zertifikat als pdf-Datei zum Herunterladen.


  • Die Aufbauschulung
    Eine "mittlere inhalative Gefährdung" und damit ein höherer Schulungsbedarf besteht, wenn Anwender beispielsweise bei Raumtemperatur mit offenen Gemischen arbeiten. Dazu zählt das Streichen oder Spachteln von Beschichtungen oder Farben oder das Sprühen in Spritzkabinen. Diese Anwender brauchen also zusätzlich eine Aufbauschulung (Level 1 + 2).


  • Die Fortgeschrittenenschulung
    Eine zusätzliche Fortgeschrittenenschulung (Level 3) müssen Anwender buchen, die beispielsweise die Produkte auf über 45 Grad Celsius erwärmen oder die außerhalb einer Spritzkabine sprühen. Wie bei Level 1 und 2 ist auch hier die Schulung online.

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

 Anwender können hier  safeusediisocyanates.eu ermitteln, welches Level sie brauchen. Mit einem Mal Lernen ist es aber nicht getan. Alle fünf Jahre müssen sie die Schulung wiederholen. Und: Chefs sind verpflichtet, dies zu dokumentieren.



 Ansprechpartner

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Axel Bernhardt

Technischer Berater

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