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Selbstverwaltung

Die Handwerkskammern vertreten ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks. Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung. Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen fallen in diesen Aufgabenbereich.

Handwerksrolle
Die wichtigste gesetzliche Aufgabe der Handwerkskammern ist die Führung der "Handwerksrolle" - die Mitgliedschaft eines Handwerksbetriebs bei der Kammer ist ja gesetzlich vorgeschrieben. In der Handwerksordnung ist auch festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden.

Daraufhin stellt die zuständige Handwerkskammer zum einen den Bescheid über die Eintragung und zum anderen die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte.

Lehrlingsrolle
Das Führen der Lehrlingsrolle ist die zweite wichtige Aufgabe der Handwerkskammern im Bereich der Selbstverwaltung. Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages und endet mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Dieser Vertrag muss durch den Ausbilder bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Über den gesamten Zeitraum begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge wie auch die Ausbildungsbetriebe.

Grundsätzliche Aufgabe der Lehrlingsrolle ist es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen zu führen. Dies beinhaltet auch die Erfassung von Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen wie z.B. Verkürzungen oder Verlängerungen von Ausbildungs- bzw. Umschulungszeiten.