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argum / Falk Heller

Soka-News

Der Konflikt mit der Bau-Sozialkasse ist gelöst, eine Verbände-Vereinbarung schafft Klarheit und befreit Innungsmitglieder des Baunebengewerbes von der Beitragspflicht. 

Wer ist Baubetrieb und wer nicht? Diese Frage entzweite jahrelang die Verbände, denn sie entscheidet über die Beitragspflicht zur Sozialkasse des Baugewerbes (Soka-Bau). In Zukunft dürfen Innungsbetriebe des Baunebengewerbes nicht mehr von der Soka-Bau in Anspruch genommen werden. Das ist wichtigste Konsequenz einer Vereinbarung, die eine Allianz aus sechs Ausbauverbänden nach langen, teilweise zähen Verhandlungen mit den Bautarifparteien am 15. Oktober 2017 getroffen hat. Das Ergebnis betrifft die Gewerke der Dachdecker, der elektro- und informationstechnischen Handwerke, der Gerüstbauer, der Maler und Lackierer, des Metall-Handwerks, der Tischler und Schreiner, der Raumausstatter, des Sanitär- Heizung-Klima-Handwerks sowie das Baugewerbe und die Bauindustrie. Auf Gewerkschaftsseite sind die IG Bau und die IG Metall beteiligt.



Konsultationsverfahren statt Gerichte

Die Vereinbarung enthält viele Elemente, die künftige Auseinandersetzungen vermeiden sollen, teilte der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit. Befreit von der Pflicht zur Soka-Bau sind Unternehmen, wenn sie zwei Kriterien erfüllen. Zum einen geht es um die „Mitgliedschaft“: Außen vor sind tarifgebundene Mitglieder eines Fachverbandes. Das andere Kriterium ist die „Fachlichkeit“: Die Betriebe müssen von einem Manteloder Rahmentarifvertrag eines Fachverbandes erfasst werden und überwiegend ausbaugewerbliche Tätigkeiten ausüben. Dass diese Fachlichkeit erfüllt ist, wird unwiderlegbar vermutet, wenn ein Betrieb vor dem 30. Juni 2014 Mitglied einer dem Fachverband angehörigen Innung war. Sollte er erst später der Innung beigetreten sein, trägt die Soka-Bau bei Zweifeln die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil.

Neu ist für strittige Fälle: Dort, wo bisher die Soka die Unternehmen verklagte, steht jetzt ein außergerichtliches Konsultationsverfahren, bei dem die Verbände mit den Bautarifparteien eine Einigung herstellen sollen. Die Sozialkassen der Maler und Lackierer, der Dachdecker, der Gerüstbauer und der Steinmetze wollen bei Bedarf entsprechende Vereinbarungen treffen. Das Papier enthält auch neue Abgrenzungskriterien für das Elektro-, Metall-, SHK- sowie Tischler- und Schreiner-Handwerk, die zeitnah tarifvertraglich umgesetzt werden sollen. 

Axel Bernhardt

Technischer Berater

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