Veränderte Ausbildungsvergütung für die Auszubildenden im Friseurhandwerk
Ab dem 1. August 2018 gibt es eine Erhöhung in der Ausbildungsvergütung im Friseurhandwerk:
- 1. Ausbildungsjahr 325,- Euro
- 2. Ausbildungsjahr 400,- Euro
- 3. Ausbildungsjahr 470,- Euro
Ab dem 1. August 2019 gibt es eine Erhöhung in der Ausbildungsvergütung im Friseurhandwerk:
- 1. Ausbildungsjahr 360,- Euro
- 2. Ausbildungsjahr 440,- Euro
- 3. Ausbildungsjahr 510,- Euro
Regelung zum Urlaub
Auszubildende ab 18 Jahre haben in jeden Kalenderjahr Anspruch auf 23 Tage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche. Für Jugendliche unter 18 Jahre gelten die Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Bitte beachten Sie, dass neue bzw. bereits bestehende Ausbildungsverträge entsprechend abzuschließen bzw. anzugleichen sind.
Der Abschluss ist noch nicht allgemeinverbindlich.