Verdienstorden
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Verdienstorden des Landes für Präsident Peter Dreißig

Besondere Auszeichnung für den Präsidenten der Handwerkskammer Cottbus (HWK): Peter Dreißig wurde mit dem Verdienstorden des Landes Brandenburg geehrt. Am heutigen Freitag erhielt der Bäckermeister in der Potsdamer Staatskanzlei den „Roten Adlerorden“ aus den Händen von Matthias Platzeck. Als Zeichen der Anerkennung und des Danks würdigte der Ministerpräsident damit die außerordentlichen Verdienste des Handwerksmeisters um das Land Brandenburg und seine Bevölkerung.

Mit Peter Dreißig wird ein Mann geehrt, der sich haupt- wie auch ehrenamtlich dem Handwerk verschrieben hat. So ist der Bäckermeister Inhaber der Bäckerei Peter & Cornelia Dreißig KG in Guben. Der Betrieb mit seinen zahlreichen Filialen bietet über 900 Frauen und Männern einen Arbeitsplatz und zählt zu den größten Familienunternehmen im Land Brandenburg. Darüber hinaus engagiert sich die Familie Dreißig in verschiedenen Vereinen und Organisationen. Zum 100-jährigen Firmenjubiläum im Jahr 2011 gründete sie die Dreißig Stiftung „Zukunft für Kinder“, mit der vor allem soziale Projekte für benachteiligte Kinder gefördert werden.

Doch nicht nur im eigenen Betrieb bringt sich der 61-jährige mit seiner Erfahrung und seinem Wissen ein. Seit 2001 ist Peter Dreißig Präsident der Handwerkskammer Cottbus mit rund 10.300 Mitgliedern. Zudem ist er Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

„Er will etwas erreichen in seinen Ämtern, ärgert sich über Gleichgültigkeit und Stillstand in allen Lebensbereichen“, sagt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der HWK Cottbus über den Bäckermeister und Kammerpräsident Peter Dreißig. „Ich habe größte Hochachtung vor seinem Erreichten - ob im Betrieb, in seinen vielen gesellschaftlichen Verpflichtungen und vor seinem Leistungspensum.“

Hintergrund
Der Verdienstorden des Landes Brandenburg wurde am 10. Juli 2003 ins Leben gerufen. Er ist die höchste Auszeichnung in Brandenburg. Das erste Mal verliehen wurde der Orden am 14. Juni 2005 – dem brandenburgischen Verfassungstag. Festgelegt ist die Auszeichnung im Gesetz über den Verdienstorden des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Ordensgesetz). Umgangssprachlich heißt der Verdienstorden auch „Roter Adlerorden“. Dieser Name bezieht sich auf das brandenburgische Wappen im Mittelstück des Ordens. Darüber hinaus handelt es sich dabei um eine Anlehnung an eine frühere preußische Auszeichnung.

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