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Vergabemindestlohn in Brandenburg steigt auf 10,50 Euro

Der brandenburgische Mindestlohn, der bei öffentlichen Aufträgen gezahlt werden muss, steigt zum 1. Mai von derzeit 9 Euro auf 10.50 Euro. Zum 1. Januar soll der Vergabemindestlohn dann auf 10,68 Euro steigen. Der Landtag machte hierfür den Weg frei. Der Landtag folgte damit einer Empfehlung der Mindestlohnkommission, in der Vertreter des Arbeitnehmerlagers, der Gewerkschaften und von Wirtschaftsinstituten sitzen. 

Mit 10,50 pro Stunde katapultiert sich das Land Brandenburg an die Spitze bei Vergabemindestlöhnen in Deutschland. Aus dem Handwerk gibt es Kritik. Für die Betriebe steigt damit erneut der bürokratische Aufwand. Öffentliche Aufträge werden so zunehmend uninteressanter. 

Wenn Handwerker arbeiten wollen, müssen sie unterschiedliche Regelungen beachten. Bei Ausschreibungen gelten entweder der brandenburgische Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn oder je nach Branche der Tariflohn. Gerade kleine und mittlere Betriebe schreckt dieser enorme bürokratische Aufwand ab. Schon heute beschweren sich Kommunen und Landkreise, dass sie kaum noch Unternehmen für ihre Aufträge finden. Das wird sich weiter verschärfen. Wenn sich aber immer weniger Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben, leidet der Wettbewerb. Für den Staat wird es teurer als nötig.

Weitere Kritik aus der Wirtschaft

Kritik gab es auch von der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg. Deren Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte: „Die Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns auf 10,50 Euro und auf 10,68 Euro ab 2020 ist besonders für den Mittelstand eine schlechte Nachricht. Die Unternehmen bekommen es mit noch mehr Bürokratie zu tun. Sie werden nun dreimal überlegen, ob sie sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen. Sie müssen bei ihrer Kalkulation zukünftig den bundesweiten Mindestlohn, den brandenburgischen und womöglich auch den Berliner Vergabe-Mindestlohn berücksichtigen, außerdem den jeweiligen tariflich vereinbarten Mindestlohn. Statt diesen komplizierten Sonderweg einzuschlagen, hätte die Koalition einfach die bundesweite Lohnuntergrenze übernehmen sollen – so steht es ja im Koalitionsvertrag. Das hätte auch die Landeskasse geschont. Einmal mehr greift der Staat in Vereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften ein. Mit diesem Mindestlohn werden in zahlreichen Branchen die tariflichen Einstiegsgehälter für einfache Tätigkeiten von An- und Ungelernten verdrängt.“