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Versorgungswerk der Handwerkskammer Cottbus e.V.

Rund 800 Mitglieder zählt das Versorgungswerk derzeit. Mitglied können werden alle in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Cottbus eingetragenen Handwerksbetriebe, Angehörige des Inhabers des Handwerksbetriebes, Mitarbeiter und Angehörige des Handwerksbetriebes sowie Gastmitglieder der Handwerkskammer. Auch unselbstständige Handwerker, die ein Ehrenamt im Rahmen der Handwerksorganisation bekleiden und in Betrieben der beiden erst genannten Kategorien arbeiten, können ebenso Mitglied werden wie Mitarbeiter der Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaften, der Innungen und deren Bildungseinrichtungen. Auch Partner und Förderer, die den Vereinszweck unterstützen, können dazu gehören.

Das Tätigkeitsgebiet des Vereins erstreckt sich auf das Gebiet der Handwerkskammer Cottbus. Doch was leistet ein Versorgungswerk, wozu dient es eigentlich?

Welche Funktion haben Versorgungswerke?
Der berufsständischen Tradition des Handwerks folgend, sind die Versorgungswerke Selbsthilfeeinrichtungen - von Handwerkern für Handwerker. Sie ermöglichen selbständigen Handwerksunternehmern, ihren Familien und Mitarbeitern den kostengünstigen Aufbau einer Altersvorsorge und helfen bei der Absicherung gegen Gefahren für diesen Personenkreis und den Handwerksbetrieb. Die Versorgungswerke kümmern sich sowohl um ein berufsspezifisches Angebot an Vorsorge- und Versicherungslösungen als auch um die sachgerechte Beratung ihrer Mitglieder und Versorgungsberechtigten. Die Versorgungswerke verfolgen keine gewerblichen Zielsetzungen. Versorgungswerke können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt werden und wären dann nach der Abgabenverordnung steuerlich begünstigt.

Welche Vorteile bietet ein Versorgungswerk?
Besonders deutlich werden die Vorteile im Bereich der Altersversorgung. Zu den vielfältigen staatlichen Förderungen und der gesetzlichen lnsolvenzsicherung kommen die Prämienvorteile infolge der Versorgungswerksmitgliedschaft hinzu, so dass mehr Kapital für die Altersversorgung gebildet werden kann. Dies ermöglicht dem Handwerker nach Ablauf der 18-jährigen Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung eine solide Alterssicherung. Auch die für die betriebliche Altersversorgung geltenden Sozialversicherungs- und Steuerregelungen werden für Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer und die Mitarbeiter der Betriebe durch die Vorteile einer Versorgungswerksmitgliedschaft sinnvoll ergänzt. Damit kommt den handwerklichen Versorgungswerken für einen Großteil der Mittelstandsversorgung eine erhebliche Bedeutung zu. Da sie oftmals seit Jahrzehnten bestehen, erhalten viele Handwerker und deren Familien bereits heute Altersversorgungen, die aufgrund der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk aufgebaut wurden. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Altersarmut in Deutschland ein wichtiger Aspekt. Für viele reicht die Rente nicht mehr zum Leben. Über drei Millionen Rentner sind laut Sozialverband VdK arm oder von Armut bedroht, oder sie leben am oder unter dem Existenzminimum. Mit dem Aufbau einer Altersvorsorge durch das Versorgungswerk wird Altersarmut verhindert.

Wie ist ein Versorgungswerk organisiert?
Versorgungswerke sind rechtsfähige Vereine, die von Handwerksorganisationen (z. B. Handwerkskammern und Innungen) gegründet werden. Mitglieder des Vereins können nur Arbeitgeber werden. Der Kreis der Versorgungsberechtigten schließt jedoch auch deren Familienangehörige und Mitarbeiter mit ein. Der Verein wird nach den Bestimmungen der Satzung und den allgemeinen Rechtsvorschriften von einem, durch die Mitgliederversammlung gewählten, ehrenamtlich tätigen Vorstand geführt. Für die Bearbeitung des Alltagsgeschäfts bestellt der Vorstand einen oder mehrere Geschäftsführer. Einzelheiten über die Funktion und Organisation des Vereins sowie die Mitgliedschaft im Verein sind in der Vereinssatzung geregelt.

Wie erfüllt ein Versorgungswerk seine Aufgaben?
Das Versorgungswerk schließt mit geeigneten berufsständisch orientierten Versicherungsunternehmen Rahmenverträge ab. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge kann der in der Satzung bezeichnete Personenkreis ausgewählte Versicherungsprodukte zu besonders günstigen Konditionen abschließen. Das Versorgungswerk selbst ist nicht Risikoträger der abzusichernden Gefahren. Die Gestaltung der RahmenVerträge unterliegt Richtlinien, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber den Versicherungsunternehmen erlassen wurden. Das Versorgungswerk organisiert eine qualifizierte Beratung der Mitglieder und Versorgungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den Versicherungsunternehmen. Die hierfür speziell ausgebildeten Handwerksbeauftragten der Versicherungsunternehmen stehen - auf Wunsch auch vor Ort im Betrieb - bei allen Fragen rund um die Altersund Risikovorsorge Rede und Antwort. Der über das Versorgungswerk organisierte direkte Kontakt zwischen Versicherer und Versorgungsberechtigtem spart Kosten, die zu einer günstigeren Versicherungsprämie oder höheren Versicherungsleistungen führen.

Vorsitzender des Versorgungswerkes der Handwerkskammer Cottbus e.V. ist Steinmetz u. Steinbildhauermeister Maik Brunzel

Ansprechpartner für das Versorgungswerk der Handwerkskammer Cottbus e.V ist Jürgen Naujokat, Telefon: 0355 47 45 71, Gulbener Str. 1, 03046 Cottbus.