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Weiterbildungsrichtlinie



Was wird gefördert?

Qualifizierungsmaßnahmen auf Grundlage mittel- und langfristiger betrieblicher Entwicklungsziele (ohne Beschränkungen auf Branchen und Themen)

Wer kann einen Antrag stellen?

Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg 
Nicht gefördert werden: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Einzelunterricht, Fachtagung gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse (ausgenommen Bedienberechtigungen), Maßnahmen der Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen, Erholung, Kunst und Kultur

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Zuschuss für Ausgaben von Weiterbildungsmaßnahmen inkl. Prüfungsgebühren mit bis zu 50 Prozent
  • Mindestförderhöhe je Antrag: 1000,- Euro
  • maximal 3.000 Euro (Fördersumme) p.P. und Antrag
  • Antragstellungen 1 mal pro Kalenderjahr möglich
  • maximal 10 Weiterbildungen pro Antrag förderfähig

Wann kann ich mich anmelden?

nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Das Risiko liegt beim Antragsteller.



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