Geldwäsche

Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche auf den Weg gebracht

Bereits seit Oktober 2017 sind u.a. juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbHs) und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z.B. Handelsregister) ergeben.

Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) drohen erhebliche Bußgelder, wobei eine verspätete Meldung erheblich milder bestraft wird als eine unterlassene Mitteilung. Darauf weist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in einem aktuellen Schreiben hin.

Die Bundesregierung hat nun mit dem Gesetz der Umsetzung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843 zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche festgesetzt. So sind u.a. bestandskräftige Bußgeldentscheidungen, die auf Grund von Verstößen gegen besagte Mitteilungspflicht ergangen sind, am Januar 2020 im Internet zu veröffentlichen. Eine derartige Veröffentlichung kann nach Auffassung des BVA noch vermieden werden, wenn die Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht noch im Jahr 2019 nachkommen.

Weitere hervorzuhebende Änderungen am dem 1. Januar 2020 sind insbesondere folgende:

  • Angaben zur Staatsangehörigkeit
  • Ermittlungs- und Dokumentationspflicht bzgl. des wirtschaftlichen Berechtigten
  • Unstimmigkeitsmeldungen
  • Möglichkeit der Einsichtnahme in das Transparenzregister für alle Mitglieder der Öffentlichkeit
  • Mitteilungspflicht von GmbHs ohne elektronische Gesellschafterliste
  • Mitteilungspflicht von Kommanditgesellschaften

Einzelheiten und weitere Informationen zum Transparenzregister finden Sie in den FAQ des BVA.

Wer ist "wirtschaftlicher Berechtigter" im Sinne des §3 GwG?

Wirtschaftlich Berechtigte sind insbesondere natürliche Personen, die entweder Eigentümer sind oder aber sonstige maßgebliche Kontrolle ausüben.



Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de