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Informationsveranstaltung zur "Allergenkennzeichnung"

Infoveranstaltung

Kennzeichnung gemäß Anhang II LMIV

Der Bundesrat hat einer vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung zugestimmt, mit der die Allergenkennzeichnung bei loser Ware geregelt wird. Sie regelt ab 13. Dezember 2014 in den EU-Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar die Lebensmittelkennzeichnung, während die Regelungen zur Nährwertkennzeichnung für vorverpackte Ware ab 13. Dezember 2016 greifen.

Wir informieren Sie darüber, was es zu beachten gilt und welche Schritte Sie einleiten müssen.

Wann: 20.01.2015 um 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Wo: Handwerkskammer Cottbus (Meistersaal), Altmarkt 17, 03046 Cottbus

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus

Anfahrtsplan: