Gebäudeenergieberater (HwK) profitieren von neuer Bafa-RichtlinieEnergieberatung für Wohngebäude auf Handwerk ausgeweitet
Ab dem 1. Dezember 2017 dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk) anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen! Damit wird der Abschluss Gebäudeenergieberater (HwK) aufgewertet.
Gemäß der im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie, werden Betriebe mit weniger als 10.000 Euro Jahresenergiekosten weiterhin bis zu 1.200 Euro Zuschuss erhalten. Firmen mit mehr als 10.000 Euro Jahresenergiekosten erhalten ebenfalls einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, jedoch wird deren Förderhöchstsatz von 8.000 Euro auf 6.000 Euro reduziert. Eine sich an die Beratung anschließende Umsetzungsbegleitung soll künftig im Rahmen der investiven Programme gefördert werden.
Eine objektive und qualifizierte Energieberatung ist unverzichtbar, um energetische Schwachstellen zu erkennen, Effizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien fachlich und zeitlich zu planen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan wird seit Juli 2017 bereits in der Energieberatung für Wohngebäude ein erster Schritt getan, um die Beratung für die Wohneigentümer attraktiver und individueller auszugestalten.
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284
Mit der Ausweitung der geförderten Energiebertaung auch auf die Gebäudeenergieberater des Handwerks, wird dieser Fortbildungsabschluss enorm aufgewertet.
Weiterbildung Gebäudeenergieberater
Die Akademie des Handwerk bildet regelmäßig Gebäudeenergieberater weiter. Mehr Informationen zu Terminen und Inhalten finden Sie dem Link folgend.
Der nächste Kurs startet am 7. September 2018.