Koalition einigt sich auf Verlängerung der Corona-Hilfsmaßnahmen
Die Spitzen der großen Koalition von CDU/CSU und SPD wollen die Folgen der Corona-Krise weiter abfedern. Kernstück ist die Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer und Unternehmen. Die Zahlung wird um ein Jahr auf 24 Monate verlängert.
Außerdem sollen die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe bis zum Ende des Jahres laufen. Daneben sollen die Antragspflichten für Insolvenzen weiter ausgesetzt und der Zugang zur Grundsicherung etwa für Soloselbständige weiter erleichtert werden.
Handwerk begrüßt Hilfen im Grundsatz
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke begrüßte die Verlängerung der Corona-Hilfen im Grundsatz. Allerdings erwarte das Handwerk, dass alle Corona-bedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen aus Steuermitteln finanziert würden, fügte er hinzu. Für die Wettbewerbsfähigkeit und Liquiditätssicherung der kleinen lohnintensiven Unternehmen des Handwerks seien dauerhaft stabile Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie von der Bundesregierung zugesagt, besonders wichtig.
Insgesamt sieht das Handwerk allerdings noch weiteren Handlungsbedarf bei den finanziellen Stabilisierungsinstrumenten: "Zum einen ist es erforderlich, dass der KfW-Schnellkredit auch für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zugänglich gemacht wird. Zum anderen benötigt gerade auch der Mittelstand Instrumente, die seine Eigenkapitalbasis stärken", sagte Schwannecke. Hier könnten und sollten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine wichtige Rolle spielen.
Erhöhtes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021
Statt 60 beziehungsweise 67 Prozent (für Arbeitnehmer mit Kindern) sollen weiterhin 70 oder 77 Prozent ab dem vierten Bezugsmonat und 80 oder 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat erstattet werden. Die erhöhten Bezüge sollen auch bis Ende 2021 ausgezahlt werden – für alle, die bis zum 31. März des nächsten Jahres Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres
Mit Blick auf die nach wie vor nicht absehbare Entwicklung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres nach Ansicht Schwanneckes konsequent. Die ausbleibenden Investitionen und Aufträge des ersten Halbjahrs machten sich bei vielen Betrieben erst im Laufe des zweiten Halbjahrs in den Auftragsbüchern bemerkbar. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September für die Fälle ausgesetzt worden, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.
Außerdem sollen Kleinunternehmer, Solo-Selbständige und Künstler erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch soll der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert werden.