Ab 2. März: 100 Kilometer Umkreis ohne Tacho-Pflicht
Der Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung
seines Berufes benötigt, ist ab dem 2. März 2015 bis zu einer Entfernung von 100 Kilometer vom Unternehmenssitz (statt bisher 50 Kilometer) möglich, ohne dass die Pflicht zur Nutzung und zum Einbau eines Tachographen entsteht.