Kalendertürchen 16: So führen Sie Ihre Unterlagen richtig
Sie speichern Daten, löschen Dokumente und schreiben Rechnungen oder nutzen Stammdaten? Haben Sie dazu die gesetzlich geforderte Verfahrensdokumentation und ein internes Kontrollsystem (IKS)? Wenn nicht, haben Sie ein erhebliches unternehmerisches Risiko, vor allem im Hinblick auf ggf. anstehende zusätzliche Steuerbelastungen.
Denn: Sie sind in der Pflicht zur Einhaltung der GoBD. Seit dem 1. Januar 2017 (eingeführt bereits im Herbst 2014) sind auch sämtliche Übergangsfristen der GoBD (Grundsätze der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) (sperriger Titel) abgelaufen und die Regelungen sind uneingeschränkt in Kraft getreten. Und diese Vorgaben haben es in sich. Allerhöchste Zeit sich einmal damit zu befassen, was es mit der GoBD auf sich hat, welche Auflagen den Unternehmen daraus erwachsen und wie diese Auflagen erfüllt werden können.
Wie können wir unterstützen:
Die Handwerkskammer bietet Ihre Hilfestellung an. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern und helfen Ihnen auf dem Weg zur Umsetzung im eigenen Unternehmen. Dazu sind bei Bedarf auch externe (kostenfreie) Hilfeleistungen verfügbar.
Ihr Mehrwert:
Sie vermeiden Fehler und damit verbunden mögliche steuerliche Steuerbelastungen
Sie können sich ganz auf das Tagesgeschäft und auf die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren
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