Rentenversicherung für Handwerksunternehmer
08.01.2013
Wer FZR versichert war, kann zusätzliche Einkünfte geltend machen! Wer noch keine Kontenklärung beantragt hat, sollte dies rechtzeitig in Angriff nehmen! Wer Kinder geboren hat, muss Kindererziehungszeiten beantragen!
Wer es genau wissen will, geht zur Rentenberatung in seine Handwerkskammer!