
open law book with paragraphs
Rechtsberatung
Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Cottbus steht allen Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer kostenfrei zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Rechtsberatung liegt insbesondere bei folgenden Themen:
- Vertragsrecht (u.a. Werk-, Dienst-, Kauf- und Mietverträge)
- Arbeitsrecht (z.B. Arbeitsverträge, Kündigung, Abmahnung)
- Privates Baurecht, VOB Teil B
- Datenschutzrecht
- Wettbewerbsrecht
- Handwerksrecht (u.a. Eintragungsfragen, Anerkennung von Berufsabschlüssen)
Ein kurzer Anruf genügt oftmals, um einen ersten Überblick über die Rechtslage zu erhalten. Auch hält die Handwerkskammer zahlreiche Formulare oder Muster für ihre Mitgliedsbetriebe bereit.
Zudem vermittelt die Handwerkskammer bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern. Ziel der Durchführung solcher Schlichtungsverfahren ist es, auf eine gütliche Einigung zur Vermeidung langandauernder Gerichtsprozesse hinzuwirken.
Hinweis:
Die Handwerkskammer darf ihren Mitgliedsbetrieben nur in rechtsberatender Funktion zur Seite stehen. Insbesondere eine gerichtliche Vertretung der Mitgliedsbetriebe ist der Handwerkskammer aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes dagegen nicht gestattet.
Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg bietet auf ihren Internet-Seiten eine Online-Anwaltssuche an: www.rak-brb.de/rechtssuchende/anwaltssuche.html
Aktuelle Meldungen
Mit seiner Entscheidung vom 16. März 2023 (Az. VII ZR 94/22) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass bei Beauftragung einzelner handwerklicher Gewerke zum Bau eines Hauses durch private Bauherren kein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB vorliegt.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Freie Urlaubstage verfallen nur noch, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten vorher aktiv darauf hinweisen. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Abmahnungen drohen
Viele Betriebe haben aktuell oder in den letzten Monaten Forderungsschreiben anlässlich angeblich festgestellter Datenschutzverstöße erhalten.
Novellierung verursacht Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen
Das NachwG verpflichtet Arbeitgeber gesetzlich dazu, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsvertrages schriftlich niederzulegen, (handschriftlich) zu unterzeichnen und diese Niederschrift an die Arbeitnehmer auszuhändigen.

Antje Feldmann
Abteilungsleiterin Recht
03046 Cottbus

Anne-Kathrin Selka
Rechtsberaterin
03046 Cottbus