
open law book with paragraphs
Rechtsberatung
Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Cottbus steht allen Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer kostenfrei zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Rechtsberatung liegt insbesondere bei folgenden Themen:
- Vertragsrecht (u.a. Werk-, Dienst-, Kauf- und Mietverträge)
- Arbeitsrecht (z.B. Arbeitsverträge, Kündigung, Abmahnung)
- Privates Baurecht, VOB Teil B
- Datenschutzrecht
- Wettbewerbsrecht
- Handwerksrecht (u.a. Eintragungsfragen, Anerkennung von Berufsabschlüssen)
Ein kurzer Anruf genügt oftmals, um einen ersten Überblick über die Rechtslage zu erhalten. Auch hält die Handwerkskammer zahlreiche Formulare oder Muster für ihre Mitgliedsbetriebe bereit.
Zudem vermittelt die Handwerkskammer bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern. Ziel der Durchführung solcher Schlichtungsverfahren ist es, auf eine gütliche Einigung zur Vermeidung langandauernder Gerichtsprozesse hinzuwirken.
Hinweis:
Die Handwerkskammer darf ihren Mitgliedsbetrieben nur in rechtsberatender Funktion zur Seite stehen. Insbesondere eine gerichtliche Vertretung der Mitgliedsbetriebe ist der Handwerkskammer aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes dagegen nicht gestattet.
Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg bietet auf ihren Internet-Seiten eine Online-Anwaltssuche an: www.rak-brb.de/rechtssuchende/anwaltssuche.html
Aktuelle Meldungen
Arbeitnehmer, die mehr arbeiten als sie laut Arbeitsvertrag müssten, haben nicht automatisch einen Anspruch diese Mehrarbeit auch als Überstunden vergütet zu bekommen.
Kündigt ein Arbeitnehmer und legt direkt im Anschluss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, welche genau die Länge der Kündigungsfrist umfasst, kann dies den Beweiswert einer solchen AU erschüttern. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 08.09.2021 (Az.: 5 AZR 149/21).
Am 1. August 2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft. Ein wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist die Neuausrichtung des Transparenzregisters, welches zu einem Vollregister umgestaltet wird.
Wenn eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, muss der Arbeitgeber sie aus der Personalakte entfernen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält und damit das berufliche Fortkommen des Betreffenden beeinträchtigt.

Antje Feldmann
Abteilungsleiterin Recht
03046 Cottbus

Anne-Kathrin Selka
Rechtsberaterin
03046 Cottbus