Das Schutzschirmverfahren gemäß § 270b der Insolvenzordnung
Beim Schutzschirmverfahren handelt es sich um eine abweichende Form der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es dient dem Anliegen, die Chancen für eine Sanierung des gefährdeten Unternehmens durch einen Insolvenzplan, der vom Schuldner selbst erarbeitet wird, zu erhöhen.