Meisterschule

Häufige Fragen zur Meisterschule. Sollte Ihre Antwort fehlen, melden Sie sich gern bei uns.FAQ

Eine bestandene Gesellenprüfung oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ist Voraussetzung. Diese muss jedoch nicht zwingend im Handwerk absolviert worden sein. 
Sollten Sie Ihren Meister im gleichen Beruf anstreben, in dem Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihre Gesellenprüfung gemacht haben, dann können Sie direkt nach Abschluss der Ausbildung beginnen. Bei einem fachfremden Meister benötigen Sie die mehrjährige Berufserfahrung von 3-4 Jahren. 
 
Ja, die gibt es. Zum Beispiel das Meister-Bafög (Aufstiegs-Bafög), Weiterbildungsstipendium oder Bildungsprämien. 
Das kann man nicht pauschal sagen. Das ist abhängig von dem Gewerk und der gewählten Unterrichtsform (Teilzeit oder Vollzeit). So dauern Teile I & II der Friseur Meisterschule in Vollzeit 3 Monate und der Zimmerer Meisterschule in Teilzeit über 2 Jahre.
 
Ja. Es ist möglich über das Aufstiegs-BAföG sogenanntes rückzahlungsfreies Unterhalts-BAföG zu beantragen. Das ist eine monatliche Zahlung, welche anhand der individuellen Lebenssituation berechnet wird.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bildungsanbietern, prüfen wir nach jedem Handlungsfeld und nicht nach jedem Teil. So umgeht man, dass der Wissensumfang von 1 Jahr abgeprüft wird. Dadurch haben wir eine überdurchschnittliche Bestehensquote im nationalen Vergleich.
 
Grundsätzlich ist es ein Qualitätssiegel für Ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten in einem bestimmten Gewerk, sowie die Voraussetzung ein Unternehmen zu gründen und führen zu dürfen. Weiterhin ist der Meisterbrief auch ein A3-Schmuckblatt, welches in einer festlichen Veranstaltung am Tag des Meisters auf der Bühne der Stadthalle Cottbus in einem angemessenen Rahmen übergeben wird.
Wenn nicht als Online Schulung gewünscht, können Sie die Teile 3 und 4 der Meisterschule an unseren Bildungsstandorten in Cottbus, Königs Wusterhausen und Großräschen in Vollzeit oder Berufsbegleitend machen.
 
Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Unterstützung und persönliche Beratung zur Antragsstellung bieten wir Ihnen an. Es ist derzeit eine Förderung von 75% möglich. Es ist somit möglich ohne Eigenkapital durchzustarten. Wenn Sie die Absicht haben zu Gründen, winken bis zu 12.000 € Gründungsprämie. Außerdem können Sie ab sofort vom rückzahlungsfreien Unterhaltsbafög profitieren. Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Wir bieten die Meisterausbildung in Cottbus, Großräschen und in Königs Wusterhausen (bei Berlin) an.
 
Der Meistertitel ist die Voraussetzung für eine Betriebsübernahme oder der Unternehmensgründung. Sie haben durch den Meisterbrief Aufstiegschancen als Angestellter in ihrem Betrieb und auf ein deutlich besseres Einkommen. Des Weiteren können Sie als Meister, Lehrlinge selbst ausbilden. Mit einer bestandenen Meisterprüfung erhalten Sie eine Hochschulberechtigung. Das heißt, dass Ihnen der Weg zur Hochschule offen steht. Wenn Sie nach dem Meister einen noch höheren Abschluss anstreben, dann ist der Meisterbrief die Zulassungsvorraussetzung für den Geprüften Betriebswirt nach HwO.
Ja, Meister und Bachelor liegen auf der selben Niveaustufe 6. So dürfen Sie sich bei Bestehen der Meisterprüfung zusätzlich als "Bachelor Professional" bezeichnen.
 
Theoretisch können Sie als Meister jedes Fach studieren. Allerdings sind die jeweiligen Zulassungsbeschränkungen zu beachten. 
In einigen Fällen können Sie von Prüfungsteilen befreit werden. Bitte lassen Sie dies individuell von uns prüfen.
Ja. Der Ausbilderschein ist der Teil IV der Meisterschule und muss absolviert werden.
 
Grundsätzlich Ja. Es ist möglich in Kurse, bei welchen noch keine 40 Stunden behandelt worden sind, nachträglich einzusteigen. Voraussetzung sind ausreichend freie Plätze und die Motivation verpassten Stoff selbst nachzuholen.
Jede Meisterschule besteht aus 4 Teilen (Modulen). Teil I&II sind die Fachtheorie und die Fachpraxis, ganz speziell zu Ihrem Gewerk. Teil III&IV sind die gewerkeübergreifenden Teile. Dort sitzen also Teilnehmer aller Meisterschulen zusammen. Teil III behandelt die Betriebsführung und der Teil IV ist der Ausbilderschein. Für den Meisterbrief müssen alle 4 Teile bestanden werden. In welcher Reihenfolge man diese abhandelt ist jedem selbst überlassen.
 
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