Symbolbild Strukturwandel
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Strukturwandel in der Lausitz



Allgemeines

Die Lausitz steckt mitten im Strukturwandel. Schrittweise weg von der Braunkohle, hin zu erneuerbaren Energien. Dieser Wandel wird die Region grundlegend verändern. Im Kern geht es darum, den Wohlstand in Südbrandenburg zu sichern. Dafür braucht es auch in Zukunft vor allem gut bezahlte industrielle Arbeitsplätze. 

Um den anstehenden Kohle-Ausstieg als Region zu verkraften, braucht die Lausitz Investitionen vom Bund und vom Land. Diese müssen in nachhaltige Wirtschaftszweige gehen. Mit dem neuen Dekra-Testgelände auf dem Lausitzring zum Beispiel bietet sich die Möglichkeit, die Lausitz zur Pilotregion für Elektromobile und automatisiertes Fahren zu machen. Dafür müssten Forschungsvorhaben zu diesem Thema an der BTU in Cottbus gebündelt werden. Die Deutsche Bahn will Europas modernstes Werk in Cottbus. Ein Mediziner-Campus soll enstehen. Die BASF baut ein neues Werk, in dem Zulieferteile für Batterien hergestellt werden.

Verschiedene Akteure haben sich auf den Weg gemacht, die Entwicklung der Lausitz voranzutreiben. Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu den Akteuren ebenso wie ausgewählte Projekte, News und Hintergründe.

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Lausitzprogramm 2038

Mit dem „Lausitzprogramm 2038“, welches am 25. August 2020 verabschiedet wurde, ist die WRL mit der Organisation und Steuerung der Zukunftswerkstätten im Strukturentwicklungsprozess für die brandenburgische Lausitz betraut worden. Die Koordinierung, Qualifizierung und Initiierung von Projektideen stehen im Rahmen des Werkstattprozesses im Vordergrund. 

 Hier gibt es weitere Informationen.

Beteiligung von Betrieben: Bundesmodellvorhabens "Unternehmen Revier"

Innerhalb des Bundesmodellvorhabens "Unternehmen Revier" und mit dem Regionalen Investitionskonzept (RIK) Lausitz werden konkrete teilregionale Ansätze und Projekte gesucht, die Beiträge zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier leisten. Im Vordergrund stehen dabei innovative Ideen, die alternative Pfade der regionalen Wertschöpfung eröffnen.

 Hier gibt es alle Informationen dazu.

 

 Ansprechpartner

Geschäftsführerin Manja Bonin goethe@foto-goethe.com

Manja Bonin

Geschäftsführerin

Telefon 0355 7835-100

Telefax 0355 7835-281

bonin--at--hwk-cottbus.de





Landesrichtlinie zum Strukturstärkungsgesetz in Kraft

Die Förderung von lokalen Projekten in der Lausitz im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg kann starten. Dazu tritt die Förderrichtlinie „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier“ des Landes in Kraft. Der Bund stellt dem Land Brandenburg dafür bis 2038 insgesamt 3,612 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit können wichtige kommunale Vorhaben unterstützt werden, die die Strukturentwicklung in der Lausitz voranbringen.

Mit dem Strukturstärkungsgesetz stellt der Bund den Braunkohleländern Strukturhilfen gemäß Artikel 104b Grundgesetz zur Verfügung. Auf Brandenburg entfallen davon 3,612 Milliarden Euro. Die Länder schaffen die Voraussetzungen zum Einsatz der Strukturhilfen. Das Brandenburger Kabinett hat dazu im August 2020 das Lausitzprogramm 2038 beschlossen. Die Richtlinie ist die Voraussetzung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Fördergebiet ist das Lausitzer Revier mit den Landkreisen Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und der kreisfreien Stadt Cottbus. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 90 Prozent. 

Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Projekte, Ideen und Skizzen können ab sofort bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) eingereicht werden. Ideen und konkrete Projekte werden in Werkstätten qualifiziert und gegebenenfalls weiterentwickelt, um die Förderwürdigkeit zu erreichen. Die Interministerielle Arbeitsgruppe Lausitz der Landesregierung (IMAG Lausitz) bestätigt die Fördervorschläge und die Priorisierung der Projekte. 



Strukturwandel Tagebau Braunkohle
Andrey N Bannov/shutterstock

Förderung für Investitionen zur Gestaltung des Strukturwandels in den Bereichen:

  • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen, die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung, 
  • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, 
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau, 
  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, 
  • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, 
  • touristische Infrastruktur, 
  • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung, 
  • Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz, 
  • Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung; die Verpflichtungen des Unternehmers nach Bergrecht bleiben unberührt.