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Ämter Marathon

Ämter, Formulare, Behörden – so sehen die ersten Schritte jedes Existenzgründers aus. Hier erfahren Sie, was zu beachten ist.



Eintragung in die Handwerksrolle:

Sie müssen Ihren Betrieb in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eintragen. Hier erhalten Sie eine Handwerkskarte. Mit Ihrer Karte gehen Sie dann zum Gewerbeamt, das für Ihren Betriebssitz zuständig ist.



Gewerbeanmeldung:

Auf dem Gewerbeamt zeigen Sie die Eröffnung Ihres Betriebes an. Hier müssen Sie die Handwerkskarte vorlegen. Das Gewerbeamt bestätigt die Anmeldung und informiert neben der Handwerkskammer auch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt und das Gewerbeaufsichtsamt.



Gewerbliche Bestimmungen:

Erkundigen Sie sich beim Gewerbeaufsichtsamt, ob Ihre Betriebsräume den Bestimmungen entsprechen und in welchem Umfang Sozialräume vorgeschrieben sind.



Betrieblich verwendete Gebäude:

Möchten Sie Räume jetzt betrieblich nutzen, dann müssen Sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Planen Sie einen Neu- oder Anbau, dann sollten Sie das mit dem Bauamt rechtzeitig abstimmen.



Handelsregister:

Wenn sie als Rechtsform eine GmbH, KG oder OHG gewählt haben, so wird Ihr Unternehmen in das beim Amtsgericht geführte Handelsregister eingetragen. Den Eintrag muss ein Notar vornehmen.



Arbeitsamt:

Beantragen Sie bei der zentralen Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer, die Sie für die Ausstellung von Versicherungsnachweisen für Ihre versicherungspflichtigen Arbeitnehmer brauchen. Die Betriebsnummer ist immer an den Inhaber des Betriebes gebunden. Daher muss der Antrag auch bei Unternehmensübernahmen gestellt werden. Gleichzeitig erhalten Sie ein Schlüsselverzeichnis über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten. Diese Nummern benötigen Sie für die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei der Krankenkasse.



Krankenkasse:

Melden Sie Ihre Mitarbeiter mit dem Vordruck im Versicherungsnachweisheft bei den Krankenkassen an. Dies muss umgehend nach Einstellung oder Übernahme der Beschäftigten geschehen. Sie erhalten auch von Ihrer Krankenkasse eine Betriebsnummer.



Berufsgenossenschaft:

Sie sollten innerhalb einer Woche nach Betriebsbeginn bei der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft folgende Daten angeben: Gegenstand und Art Ihres Unternehmens, Zahl der Versicherten, Eröffnungstag. Bei verschiedenen Berufsgenossenschaften können Sie sich auch als Unternehmer gegen Berufsunfälle versichern.



SOKA-Bau:

SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) ist die gemeinsame Dachmarke für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).